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18.05.2012 - Höhere Abgaben und gestiegene Einkaufspreise: Stadtwerke Menden passen ihre Strompreise an

(vom 21.05.2012)

Zum 1. Juli werden die Stadtwerke Menden ihre Strompreise anpassen.

 Pressemeldung zum Download.

Menden, 18. Mai 2012. Für die Stromkunden bedeutet dies im Allgemeinen Tarif einen Preisanstieg in Höhe von 0,8 ct/kWh netto (0,95 ct/kWh brutto), dies entspricht für einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 kWh einer Erhöhung 2,75 € brutto pro Monat. Die Gesamt-Mehrbelastung für 2012 liegt demnach bei rund 17,- €.
Hintergrund dieses notwendigen Schritts sind die Erhöhung staatlich festgelegter Preisbestandteile sowie gestiegene Beschaffungspreise. Erfreulich ist: mit zwei neuen Tarifen bieten die Stadtwerke Menden ihren Stromkunden die Möglichkeit, Mehrkosten zu verringern.

Marktnahe Beschaffung ermöglicht Kostenvorteile für Mendener Stromkunden
Die marktnahe Energiebeschaffung der Stadtwerke Menden hat die Mehrkosten spürbar abgefedert, denn im Vergleich zu anderen Energieunternehmen in den benachbarten Städten zählen die Mendener Stromkosten auch nach der Erhöhung noch zu den günstigsten.
So liegt die Belastung bei vergleichbaren Stromverbräuchen beispielsweise in den durch RWE versorgten Nachbargemeinden um rund weitere 30,00 € pro Jahr über dem neuen Mendener Tarif. Zudem hatten einige der umliegenden Versorger ihre Preise bereits zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. April erhöht.
 

Kosten senken durch Wechsel in Stadtwerke-Spartarife
„Als Konsequenz der Preissteigerungen haben wir für unsere Kunden zu den regulären Stromtarifen zwei neue entwickelt, mit denen die Stromkosten gesenkt werden können", kündigt Philipp Haberle, Vertriebsleiter der Stadtwerke Menden, preisgünstigere Alternativen an. „Für Kunden, die langfristige Planungssicherheit wünschen, können wir Festpreis-Tarife anbieten, die einen konstanten Energiepreis wahlweise bis zum 31.12.2013 oder bis zum 31.12.2014 sicherstellen. Lediglich Anpassungen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Steuern und Abgaben sind dann für den Kunden relevant. Mit diesen Festpreis-Tarifen können die Mendener Kunden so rund 50 Prozent der jetzigen Mehrkosten abfedern und weiterhin von der Zuverlässigkeit ihres Grundversorgers profitieren.

Gesetzliche Vorgaben und Marktsituation - Seit Anfang 2012 neue Umlage nach §19 der StromNEV
Die Preisanpassung wird ab Mitte des Jahres auch für die Stadtwerke Menden unumgänglich, weil manche der in den Strompreis einfließenden gesetzlichen Abgaben steigen. Mehr Entgelte fallen für die EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien an und für die ab dem 1.1.2012 geltende neue Umlage nach §19 der Strom-Netzentgelt-Verordnung, mit deren Hilfe die Kosten für stromintensive Unternehmen eingedämmt werden.
„Unser Ziel ist es, die Region Menden stets kostengünstig mit Energie zu versorgen. Doch der Preis für Strom setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, auf die wir als Stadtwerke nur bedingten oder gar keinen Einfluss haben", so Haberle. „Da zusätzlich die Einkaufspreise auf hohem Niveau sind, konnten wir zwar in den ersten sechs Monaten des Jahres noch eine Preisstabilität aufrechterhalten, aber jetzt lässt sich die Anpassung nicht mehr vermeiden."
Grundsätzlich können sich die Mendener Bürger und Unternehmen sicher sein, dass ihr regionaler Energieversorger auf Basis der ökologischen und ökonomischen Unternehmensphilosophie immer einen günstigen und wettbewerbsfähigen Strompreis anbietet.
 

Hintergrundinformationen
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: den Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelt), den Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnungen, den staatlichen Abgaben (Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare Energien- und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie ab 2012 neu die Umlage nach §19 Strom NEV), der Stromsteuer und den Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb. Für die Netznutzungsentgelte und die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sind die Regulierungsbehörden zuständig.
 

Was bedeutet der Status „Grundversorger"?
Mit dem Status als Grundversorger sind eine Reihe von Pflichten und Sicherheitsauflagen verbunden, die ein freier Energielieferant nicht zu beachten hat. Letztlich haben die Grundversorger sicher zu stellen, dass alle Verbraucher jederzeit mit Strom und Gas beliefert werden.
Konsequenz dieser Tatsache ist beispielsweise, dass die Stadtwerke Menden jeden Verbraucher im Netzgebiet Menden mit Energie versorgen, dessen freier Anbieter sich verkalkuliert hat und nicht mehr liefern kann.
Bei Neumietern kommt durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters, der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger in der Regel automatisch zustande.

 

 

Pressearchiv:

Josef Guthoff
Teamleiter Marketing und Unternehmenskommunikation

Tel.: 02373 169 4700
Mob.: +49 175 2699990

j.guthoff@stadtwerke-menden.de