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Energieausweis für Wohngebäude

Bereits seit dem 1. Juli 2008 müssen Hauseigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet worden sind, beim Verkauf oder Mieterwechsel dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen. Bei Wohngebäuden die nach 1965 gebaut worden sind besteht die Verpflichtung seit dem 1. Januar 2009.

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Der Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes. Mit dem Energieausweis können Gebäude miteinander verglichen werden.
Auf einer Farbverlaufsskala (von "grün" bis "rot") zeigt der Energieausweis, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Damit zeigt der Energieausweis, ob man tendenziell mit "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen muss. Der Energieausweis enthält zusätzlich Modernisierungsvorschläge, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude reduzieren kann.

Die EnEV 2007 sieht zwei verschiedene Arten von Energieausweisen vor:

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch von drei zusammenhängenden Jahren, für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist vom individuellen Nutzungsverhalten / Heizverhalten der Bewohner abhängig

Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzungsverhalten. Er beruht auf die Berechnung der Energieeffizienz, ausgehend von der Qualität der Gebäudehülle, der eingebauten Anlagentechnik usw.

Bedarf- oder Verbrauchsausweis

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Die Anforderungen, die im Detail für Ihr Gebäude gelten und alle Fristen, die Sie beachten müssen, finden Sie unter

http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html

Ein eigener Energieausweis für Nichtwohngebäude ist auch auszustellen, wenn Gebäudeteile eines Wohngebäudes in nicht unerheblichem Maße wohnungsuntypisch und mit deutlich unterschiedlicher energetischer Ausstattung genutzt werden.

Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die in absehbarer Zeit nicht verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis!

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