Die Mehrwertsteuer für Gas wird ab 01.04.2024 wieder von 7% auf 19% erhöht. Auf dem Rechnungsformular sieht es auf den ersten Blick so aus, als ob die Mehrwertsteuererhöhung erst ab Mai 2024 greift:
Grund hierfür ist die Fälligkeit der Zahlung. Der April-Abschlag ist in diesem Beispiel am 02.04.2024 fällig, wird im System aber 14 Tage vorher terminiert. D.h. der April-Abschlag wird systemtechnisch noch im März angefordert und im März gelten noch die 7%-MwSt. Daher wird erst der Mai-Abschlag in diesem Beispiel mit 19% MwSt. ausgewiesen.
Wichtig: Der Abschlagsbetrag für Gas wird nach dem Stichtagsverfahren ermittelt, d.h. es wird ein „Abschlagsbetrag Brutto“ für das ganze Jahr erhoben (da die Mehrwertsteuer 19 %am 31.12.2024 beträgt) und durch 11 geteilt. Das bedeutet, dass Sie für das gesamte Jahr sowieso den gleichen Brutto-Abschlagsbetrag zahlen.
Allgemeine Informationen zur Mehrwertsteuer
Im Rahmen der Entlastungspakete hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Erdgas-Lieferungen von 19 % auf 7 % reduziert. Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt vom 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich zum 31. März 2024 – also für insgesamt 18 Monate. Entscheidend für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Steuerrechtlich gilt bei Energielieferungen der Zeitpunkt der Leistungserbringung als der Tag am Abschluss der Leistung – also am letzten Tag des Jahres. Der an diesem Tag gültige Mehrwertsteuersatz ist anzuwenden.
Die Stadtwerke Menden können den reduzierten Mehrwertsteuersatz daher für die Jahre 2022 und 2023 vollständig anwenden. So profitieren die Kunden der Stadtwerke Menden insgesamt 24 Monate von der reduzierten Mehrwertsteuer.
Das Lieferjahr 2024 wird dann also wieder mit 19 % Mehrwertsteuer abgerechnet – auch wenn die ersten Abschläge zunächst erst 7 % Mehrwertsteuer enthalten. Die Abschlagshöhe verändert sich für Sie jedoch nicht.