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25.03.2010 - Meldung der Stadtwerke Menden

(vom 13.04.2010)

BGH kippt Ölpreisbindung in Gaslieferungsverträgen für Privatkunden. Für die Kunden der Stadtwerke hat das Urteil keine Auswirkungen.

Menden (25.03.2010). Die Gaspreise für Privatkunden mit Sonderverträgen dürfen nicht nur an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Folge des Urteils ist, dass Haushaltskunden mit einer alleinigen Ölpreis-Bindung in ihrem Gaslieferungsvertrag künftige Preiserhöhungen verweigern können. Mit dem Urteil vom Mittwoch sind Gaspreiserhöhungen künftig nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bereits in der Vergangenheit hatte der BGH entschieden, dass Gasversorger ihre eigenen Kostensteigerungen weitergeben können.

Für die Kunden der Stadtwerke Menden hat das Urteil hingegen keine Auswirkungen. Im Sondervertrag Erdgas-kompakt gibt es keine so genannte Ölpreisbindung. Im Bereich der Erdgasgrundversorgung sind die Modalitäten zur Preisanpassung ohnehin gesetzlich geregelt.

Die Stadtwerke Menden geben sinkende Beschaffungskosten unmittelbar an ihre Kunden weiter. So sind seit Anfang des Jahres 2009 die Erdgaspreise über 30% gesunken. Von diesem niedrigen Preisniveau profitieren die Mendener-Kunden auch noch in der gesamten Heizperiode 2009/2010.

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