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26.04.2011 - Stadtwerke Menden GmbH kündigt Lieferantenrahmenverträge Strom und Gas mit TelDaFax ENERGY GmbH wegen nicht bezahlter Netznutzung

(vom 26.04.2011)

Häufige Fragen und Antworten zur Ersatzversorgung der Kunden des Energielieferanten TelDaFax ENERGY GmbH in Menden

Der Netzbereich der Stadtwerke Menden GmbH (SWM) hat aufgrund ausstehender Zahlungen der Netznutzungsentgelte in beträchtlicher Höhe die Lieferantenrahmenverträge für Strom und Gas mit TelDaFax ENERGY GmbH zum 20. April 2011 fristlos gekündigt. Mit Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages entfällt für Ihren Versorger die Berechtigung, das Netz der SWM zu nutzen. Eine Weiterbelieferung durch Ihren gewählten Versorger ist damit nicht mehr möglich.

Dennoch werden Sie weiterhin mit Energie versorgt. Die Stadtwerke Menden GmbH wird Sie als Grund- und Ersatzversorger gem. §§ 36, 38 EnWG wegen des Ausfalls Ihres Versorgers weiterhin mit Energie versorgen. Die Ersatzversorgung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorschriften zu den von den Stadtwerken Menden GmbH veröffentlichten Preisen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften kann die Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Menden GmbH als zuständigen Grundversorger höchstens für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen. Abweichend von den veröffentlichten Ersatzversorgungstarifen können Sie natürlich auch auf Basis eines neu abzuschließenden Liefervertrages zu günstigeren Konditionen versorgt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an, ein Wechsel in einen anderen Tarif ist innerhalb der dreimonatigen Phase der Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG jederzeit unproblematisch möglich.

Nachfolgend möchten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ersatzversorgung gerne beantworten.

Ist meine Versorgung sicher? Bekomme ich weiter Energie?
Ihre Strom- und Gasversorgung bleibt selbstverständlich weiterhin gewährleistet. Es erfolgt keine Sperrung Ihres Stromanschlusses und es werden auch keine anderen Maßnahmen an Ihrem Hausanschluss durchgeführt. Durch die Ersatzversorgung wird die Versorgung mit Energie für die nächsten 3 Monate sichergestellt. Sofern Sie keinen anderen Lieferanten zwischenzeitlich gewählt und mit diesem einen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrem Grundversorger mit Energie beliefert.

Warum beliefert mich die Stadtwerke Menden GmbH im Rahmen der Ersatzversorgung?
Die Stadtwerke Menden GmbH ist der Grundversorger für Strom und Gas in Menden. Jeder Grundversorger ist bei Ausfall eines Lieferanten verpflichtet, die Anschlussnehmer längstens 3 Monate im Rahmen der Ersatzversorgung mit Energie zu beliefern (§38 Energiewirtschaftsgesetz). In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen.

Was passiert, wenn ich in den 3 Monaten keinen neuen Lieferanten finde? Muss ich einen neuen Lieferanten wählen?
Wenn Sie nichts unternehmen oder Sie in den nächsten 3 Monaten der Ersatzversorgung noch keinen neuen Lieferanten finden, werden Sie ab dem 22.07.2011 weiter von Ihrem jeweiligen Grundversorger mit Energie beliefert. Grundversorger ist nach §36 (2) Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Das ist für Menden die Stadtwerke Menden GmbH.

Besonderheit für Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr:
Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr können nach dem 21.07.2011 nicht im Rahmen der Grundversorgung versorgt werden. Die Ersatzversorgung und die damit verbundene Energielieferung werden dann zum 22.07.2011 eingestellt. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag für Ihre Energielieferung.

Kann ich weiter von TelDaFax beliefert werden?
Unter den derzeitigen Bedingungen besteht kein Anspruch der TelDaFax über das Netz der Stadtwerke Menden GmbH ihre Kunden mit Energie zu beliefern.
Bekomme ich meine bereits bezahlten Abschläge wieder? Was ist mit meinen Vorauszahlungen?
Da wir mit Ihnen keinen Liefervertrag haben, können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an TelDaFax.

Ab wann kann ich mir einen neuen Lieferanten wählen?
Sie können ab sofort einen neuen Lieferanten wählen.

Ab wann kann ich von einem neuen Lieferanten mit Energie versorgt werden?
Aufgrund der einzuhaltenden Fristen bei der Abwicklung der Lieferanten-Wechselprozesse wäre dann eine früheste Belieferung durch den neuen Lieferanten ab 01.06.2011 möglich.

Wie hoch ist der Tarif in der Ersatzversorgung?
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung für Haushaltskunden.

Erfolgt eine Ablesung zum 21.04.2011?
Wir bitten Sie, uns Ihren Zählerstand bis zum 06.05.2011 mitzuteilen.

So können Sie uns erreichen:

per Mail: info@stadtwerke-menden.de
per Fax: 02373 169-400
telefonisch: 02373 169-2313

Bitte haben Sie Verständnis, dass nach dem oben genannten Rücksendetermin die Zählerstände rechnerisch ermittelt werden.

An wen kann ich mich bezüglich der Abwicklung meines Liefervertrages mit TelDaFax auch noch wenden?
Sollte es Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Liefervertrages mit der TelDaFax Energy GmbH geben, so können Sie sich auch an Verbraucherschutzorganisationen oder einen Rechtsbeistand wenden.

Pressearchiv:

Josef Guthoff
Teamleiter Marketing und Unternehmenskommunikation

Tel.: 02373 169 4700
Mob.: +49 175 2699990

j.guthoff@stadtwerke-menden.de