14.11.2013 - Erhöhung der EEG-Umlage lässt Strompreis steigen
(vom 14.11.2013)
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Erhöhung der EEG-Umlage lässt Strompreis steigen:
Stadtwerke Menden passen Preise zum 1. Januar 2014
an / Optimierte Beschaffung federt Kosten ab /
Mendener Energieversorger zählt weiterhin zu
günstigsten Versorgern der Region
Menden, 13. November 2013. Die Erhöhung der Umlage für Erneuerbare
Energien (EEG) für das kommende Jahr verursacht bundesweit Anpassungen
des Strompreises bei Energieversorgern. Auch die Stadtwerke Menden
müssen ab dem 1. Januar 2014 die Tarife angleichen.
„Wir sind jedoch froh, die staatliche Abgabenerhöhung erneut nicht vollständig
an unsere Kunden weitergeben zu müssen: Wie schon in der Vergangenheit
ist es uns auch dieses Mal gelungen, einen Teil der Mehrkosten durch unsere
optimierte Beschaffung abzufedern", betont Bernd Reichelt, Geschäftsführer
der Stadtwerke Menden. Somit zählt der Mendener Energieversorger auch
2014 zu den günstigsten Anbietern der Region.
Die Mendener Stromkunden erwartet daher ein geringerer Preisanstieg von
0,62 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Drei-
Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom
bedeutet dies einen Zusatzbetrag von 2,15 Euro brutto monatlich. Würden die
Stadtwerke die staatlichen Abgaben in voller Höhe weitergeben, müssten die
Verbraucher insgesamt 1,06 Cent brutto je kWh mehr zahlen. Mit der
umsichtigen Strategie ersparen die Stadtwerke ihren Kunden also insgesamt
eine Mehrbelastung von 15,40 Euro jährlich.
Nach der Erhöhung der EEG-Umlage werden die staatlichen Belastungen
beim Strompreis für Haushalte mittlerweile 52 Prozent ausmachen. Der Grund
dafür sind insbesondere steigende Kosten bei der Förderung Erneuerbarer
Energien. Weitere 20 Prozent entfallen auf die regulierten Netzentgelte. „Somit
sind 72 Prozent des Strompreises von uns nicht beeinflussbar, was uns bei
der Gestaltung unserer Preise zugunsten unserer Kunden immer weniger
Spielraum gibt", erläutert Reichelt. Eine Möglichkeit, sich gegen künftige
Energiekostenerhöhungen abzusichern, haben die Stadtwerke mit dem
StromFix-Tarif geschaffen. Dieser garantiert zumindest einen festen,
günstigen Energiepreis für die gesamte Laufzeit des Vertrages bis Ende 2015.
Hintergrundinformation
Die EEG-Umlage wird nach klaren Vorgaben des Gesetzgebers von den
deutschen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Als zuständige Behörde
überwacht die Bundesnetzagentur die Ermittlung, Festlegung und
Veröffentlichung der EEG-Umlage. Die Energieversorger profitieren von dieser
Umlage nicht, sondern reichen diese ausschließlich an die Kunden weiter. Die
Verbraucher bezahlen bundesweit einheitlich über einen Ausgleich immer nur
für die prognostizierte Erzeugung aus Erneuerbaren Energien. Die Differenz
aus dieser Prognose und der tatsächlichen Entwicklung wird - egal ob die
EEG-Umlage zu hoch oder zu niedrig berechnet wurde - nachträglich
inklusive möglicher Zinsen für die Kunden in Form der sogenannten
Nachholung entweder positiv oder negativ verrechnet und fließt in die EEGUmlage
des jeweiligen Folgejahres ein. Im Jahr 2013 erwies sich die
Förderung als zu niedrig, so dass in der EEG-Umlage 2014 allein 2,2
Milliarden Euro enthalten sind, die nachträglich entrichtet werden müssen.
Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) werden bundesweit allein die Belastungen aus der EEG-Umlage von
rund 20,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf voraussichtlich 23,6 Milliarden
Euro im Jahr 2014 steigen. Die Gesamtbelastung der staatlichen Steuern und
Abgaben bei Strom (EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-G-Umlage, Paragraf-
19-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage Abschaltbare Lasten) wird für die
Verbraucher 2014 auf über 35 Milliarden Euro ansteigen. 2013 waren es ca.
31,6 Mrd. Euro.