Inaktiver Gashausanschluss - Ihre Möglichkeiten

Sie nutzen Ihren Gashausanschluss nicht mehr?

Wenn für ein Gebäude dauerhaft kein Erdgas mehr benötigt wird, werden der vorhandene Gaszähler und das Gasdruckregelgerät ausgebaut. Der Gashausanschluss selbst kann anschließend auf unterschiedliche Weise behandelt werden. Sie können entscheiden, ob der Anschluss zunächst stillgelegt, für eine mögliche spätere Nutzung erhalten oder endgültig vom Gasversorgungsnetz getrennt werden soll. Welche Variante für Sie geeignet ist, hängt insbesondere davon ab, ob Sie eine spätere Nutzung des Gasanschlusses grundsätzlich offenhalten möchten.

Wichtige Hinweise zum stillgelegten Anschluss

Solange der Gashausanschluss noch mit dem Versorgungsnetz verbunden ist und unter Betriebsdruck steht, gelten für ihn weiterhin die technischen und rechtlichen Anforderungen an einen Gasnetzanschluss.

Das bedeutet insbesondere:

  • Die Leitung muss für Überprüfungen und notwendige Arbeiten zugänglich bleiben.
  • Der Verlauf der Leitung ist bei Bau- und Pflanzarbeiten zu berücksichtigen.
  • Die Leitung darf nicht überbaut werden.
  • Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen den Stadtwerken Menden unverzüglich gemeldet werden.
     

Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig, wenn Sie einen Anbau, eine Garage, eine Terrasse, ein Schwimmbecken oder andere bauliche Veränderungen im Bereich der Anschlussleitung planen.

Sie haben bereits einen Instandhaltungsvertrag?

Vor einiger Zeit haben Sie sich entschieden, kein Erdgas mehr über Ihren Gashausanschluss zu nutzen. Für mögliche Störungen an Ihrem weiterhin vorgehaltenen Anschluss hatten Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag auf Grundlage der damaligen Rahmenbedingungen geschlossen. Diese Rahmenbedingungen haben sich geändert. Deshalb passen wir Ihren bestehenden Vertrag entsprechend an.

Die gute Nachricht: Mit der Vertragsänderung entfällt die bisherige jährliche Instandhaltungspauschale. Für die laufende Überprüfung und das Vorhalten Ihres inaktiven Gashausanschlusses entstehen Ihnen künftig keine jährlichen Kosten mehr.

Was müssen Sie tun? Damit die Vertragsänderung wirksam werden kann, bitten wir Sie um eine kurze Bestätigung. Die Bestätigung können Sie direkt online abgeben. Auf dieser Seite finden Sie außerdem den angepassten Vertrag als PDF zum Download.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Photovoltaik

Ja. Wenn über den Anschluss kein Erdgas mehr entnommen werden soll, werden der Gaszähler und das Gasdruckregelgerät ausgebaut. Die weitere Behandlung der Hausanschlussleitung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Variante.

Für die regelmäßige Überprüfung eines stillgelegten Anschlusses berechnen die Stadtwerke Menden keine jährliche Pauschale.

Bei der Variante „Stilllegung mit Instandhaltung“ können jedoch Kosten entstehen, wenn im Schadensfall eine Reparatur oder Erneuerung erforderlich ist und Sie den Anschluss weiterhin erhalten möchten.

Solange der Anschluss lediglich stillgelegt und noch nicht vom Gasversorgungsnetz getrennt wurde, kann eine spätere Nutzung grundsätzlich geprüft werden.

Sobald die endgültige Trennung erfolgt ist, kann der bisherige Anschluss nicht wieder in Betrieb genommen werden.

Nein. Solange der Anschluss noch mit dem Gasversorgungsnetz verbunden ist, darf die Leitung nicht überbaut werden. Informieren Sie uns daher bitte vor geplanten Baumaßnahmen.

Die Kosten hängen unter anderem von der Lage und Länge des Anschlusses, den örtlichen Gegebenheiten und den erforderlichen Tiefbauarbeiten ab. Sie werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet.

Bitte informieren Sie uns über einen Eigentümerwechsel, damit die Daten zum Anschlussobjekt aktualisiert und bestehende Vereinbarungen geprüft werden können.