Inaktiver Gashausanschluss - Ihre Möglichkeiten
Sie nutzen Ihren Gashausanschluss nicht mehr?
Sie nutzen Ihren Gashausanschluss nicht mehr?
Der Gashausanschluss wird stillgelegt, bleibt zunächst jedoch mit dem Gasversorgungsnetz verbunden und weiterhin unter Betriebsdruck.
Der stillgelegte Anschluss wird entsprechend den geltenden technischen Regelwerken regelmäßig überprüft. Eine Trennung vom Gasversorgungsnetz erfolgt erst, wenn
Nach der Trennung kann der bisherige Gashausanschluss nicht wieder in Betrieb genommen werden.
Ihre Kosten:
Die regelmäßigen Überprüfungen sowie die spätere Trennung vom Gasversorgungsnetz übernehmen die Stadtwerke Menden.
Diese Variante ist für Sie geeignet, wenn:
Sie den Anschluss nicht mehr nutzen und keine dauerhafte Vorhaltung für eine mögliche spätere Gasversorgung benötigen.
Der Gashausanschluss wird stillgelegt, bleibt jedoch weiterhin mit dem Gasversorgungsnetz verbunden und unter Betriebsdruck.
Auch bei dieser Variante wird der Anschluss entsprechend den geltenden technischen Regelwerken regelmäßig überprüft.
Sollte im Schadensfall eine Reparatur oder Erneuerung erforderlich werden, können Sie entscheiden, ob der Anschluss weiterhin vorgehalten werden soll.
Ihre Kosten:
Die laufenden Überprüfungen übernehmen die Stadtwerke Menden. Möchten Sie den Anschluss im Schadensfall erhalten, tragen Sie die tatsächlich entstehenden Kosten für eine notwendige Reparatur oder Erneuerung.
Diese Variante ist für Sie geeignet, wenn:
Sie eine spätere Nutzung des vorhandenen Gasanschlusses grundsätzlich nicht ausschließen möchten.
Wenn eine spätere Nutzung des Gasanschlusses ausgeschlossen ist, kann der Gashausanschluss dauerhaft vom Gasversorgungsnetz getrennt werden.
Die Arbeiten werden durch die Stadtwerke Menden oder ein von uns beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Nach der Trennung kann der bisherige Anschluss nicht wieder in Betrieb genommen werden.
Ihre Kosten:
Die endgültige Trennung erfolgt gegen Übernahme der tatsächlich entstehenden, aufwandsbezogenen Kosten durch den Anschlussnehmer. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.
Diese Variante ist für Sie geeignet, wenn:
Solange der Gashausanschluss noch mit dem Versorgungsnetz verbunden ist und unter Betriebsdruck steht, gelten für ihn weiterhin die technischen und rechtlichen Anforderungen an einen Gasnetzanschluss.
Das bedeutet insbesondere:
Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig, wenn Sie einen Anbau, eine Garage, eine Terrasse, ein Schwimmbecken oder andere bauliche Veränderungen im Bereich der Anschlussleitung planen.
Vor einiger Zeit haben Sie sich entschieden, kein Erdgas mehr über Ihren Gashausanschluss zu nutzen. Für mögliche Störungen an Ihrem weiterhin vorgehaltenen Anschluss hatten Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag auf Grundlage der damaligen Rahmenbedingungen geschlossen. Diese Rahmenbedingungen haben sich geändert. Deshalb passen wir Ihren bestehenden Vertrag entsprechend an.
Die gute Nachricht: Mit der Vertragsänderung entfällt die bisherige jährliche Instandhaltungspauschale. Für die laufende Überprüfung und das Vorhalten Ihres inaktiven Gashausanschlusses entstehen Ihnen künftig keine jährlichen Kosten mehr.
Was müssen Sie tun? Damit die Vertragsänderung wirksam werden kann, bitten wir Sie um eine kurze Bestätigung. Die Bestätigung können Sie direkt online abgeben. Auf dieser Seite finden Sie außerdem den angepassten Vertrag als PDF zum Download.
Ja. Wenn über den Anschluss kein Erdgas mehr entnommen werden soll, werden der Gaszähler und das Gasdruckregelgerät ausgebaut. Die weitere Behandlung der Hausanschlussleitung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Variante.
Für die regelmäßige Überprüfung eines stillgelegten Anschlusses berechnen die Stadtwerke Menden keine jährliche Pauschale.
Bei der Variante „Stilllegung mit Instandhaltung“ können jedoch Kosten entstehen, wenn im Schadensfall eine Reparatur oder Erneuerung erforderlich ist und Sie den Anschluss weiterhin erhalten möchten.
Solange der Anschluss lediglich stillgelegt und noch nicht vom Gasversorgungsnetz getrennt wurde, kann eine spätere Nutzung grundsätzlich geprüft werden.
Sobald die endgültige Trennung erfolgt ist, kann der bisherige Anschluss nicht wieder in Betrieb genommen werden.
Nein. Solange der Anschluss noch mit dem Gasversorgungsnetz verbunden ist, darf die Leitung nicht überbaut werden. Informieren Sie uns daher bitte vor geplanten Baumaßnahmen.
Die Kosten hängen unter anderem von der Lage und Länge des Anschlusses, den örtlichen Gegebenheiten und den erforderlichen Tiefbauarbeiten ab. Sie werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet.
Bitte informieren Sie uns über einen Eigentümerwechsel, damit die Daten zum Anschlussobjekt aktualisiert und bestehende Vereinbarungen geprüft werden können.