Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.stadtwerke-menden.de der Stadtwerke Menden. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, identifiziert bestehende Barrieren und zeigt auf, wie Nutzer mit Einschränkungen Unterstützung erhalten und ggf. Barrieren melden können.
 

2. Zielsetzung

Unsere Website soll für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen. Ziel ist es, die Anforderungen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, vollständig umzusetzen.

Darüber hinaus orientieren wir uns an den Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
 

3. Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Stadtwerke Menden GmbH ist bestrebt, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen und allen Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen. Die technischen und redaktionellen Grundlagen orientieren sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Letzte Prüfung: laufend, bis zur geplanten Fertigstellung im Juli.
 

4. Inhalte, die nicht barrierefrei sind

Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit nach den WCAG-Richtlinien ist uns ein wichtiges Anliegen und befindet sich derzeit in aktiver Bearbeitung. Das bedeutet, dass einige Bereiche unserer Website momentan noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir sind jedoch dabei, diese Kriterien Schritt für Schritt umzusetzen, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein barrierefreies Erlebnis zu ermöglichen. 

  • Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
     

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH  erstellt. vgv
 

5. Kontakt und Feedbackmöglichkeit

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten? Bitte kontaktieren Sie uns:

Stadtwerke Menden
Am Papenbusch 8-10
58708 Menden

Barrierebeauftragte
Veronique Heilmann
Telefon:  02373 169-4702
E-Mail schreiben

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
 

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht angemessen bearbeitet wurde, können Sie sich an die folgende Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 
c/o Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin 
Telefon: 030 18 527 2805Telefon: 030 18 527 2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: Juni, 2025

7. Barriere melden

Barriere melden

Wenn Sie eine Rückmeldung wünschen, geben Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit an.

Sie können das Formular auch anonym absenden. Keines der Eingabefelder – mit Ausnahme der Beschreibung – ist Pflicht.