Aktuell erhalten Haushalte in Menden vermehrt Schreiben der „Deutsche Messwesen“ zum Einbau eines intelligenten Messsystems, auch Smart Meter genannt. Darin wird für den Einbau und den anschließenden Betrieb eines Smart Meters geworben.
Wichtig zu wissen: Bei diesen Schreiben handelt es sich um Werbeanschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Sie stammen nicht von den Stadtwerken Menden und wurden auch nicht in unserem Auftrag oder im Auftrag einer Behörde versandt.
Die DMG Deutsche Messwesen ist eine Marke der metrify smart metering GmbH und tritt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf. Ein Wechsel zu einem solchen Anbieter ist grundsätzlich freiwillig. Sie müssen aufgrund des Werbeschreibens keinen Termin vereinbaren und auch nicht den Messstellenbetreiber wechseln.
Stadtwerke Menden sind Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die Stadtwerke Menden sind in Menden der grundzuständige Messstellenbetreiber. Damit sind wir für die schrittweise Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollouts in unserem Netzgebiet verantwortlich.
Wenn bei Ihnen im Rahmen dieses gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter eingebaut werden soll, informieren wir Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte.
Das aktuell versandte Werbeanschreiben eines anderen Messstellenbetreibers ist davon unabhängig. Sie müssen keinen anderen Anbieter beauftragen, damit ein gesetzlich vorgesehener Smart-Meter-Einbau bei Ihnen durchgeführt wird.
Natürlich haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig für einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu entscheiden.
Was empfehlen wir bei solchen Angeboten?
Wenn Sie ein Angebot eines anderen Messstellenbetreibers erhalten, nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau.
Achten Sie insbesondere auf:
- laufende jährliche Kosten,
- mögliche einmalige Kosten,
- Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen,
- enthaltene Leistungen und
- die Bedingungen für einen späteren Wechsel.
Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gerne vor einer Entscheidung an uns wenden.
Häufige Fragen und Antworten
Ein Messstellenbetreiber kümmert sich um Ihren Stromzähler. Dazu gehören unter anderem der Einbau, der Betrieb und die Wartung des Zählers sowie die Erfassung der Verbrauchsdaten.
In jedem Netzgebiet gibt es einen grundzuständigen Messstellenbetreiber. In Menden übernehmen diese Aufgabe die Stadtwerke Menden.
Daneben können Kundinnen und Kunden grundsätzlich auch einen anderen Anbieter mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dieser wird als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bezeichnet.
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht einen verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme insbesondere für folgende Fälle vor:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
- Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW,
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, für die eine Vereinbarung nach § 14a EnWG besteht, zum Beispiel bestimmten Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Darüber hinaus können Smart Meter auch in weiteren Fällen eingebaut oder auf Kundenwunsch vorzeitig installiert werden. Nicht jeder Haushalt muss deshalb bereits jetzt verpflichtend über ein Smart Meter verfügen.
Wir setzen den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout in Menden schrittweise um und kümmern uns dabei insbesondere um die gesetzlich vorgesehenen Einbaufälle.
Wenn Ihre Messstelle für einen Einbau vorgesehen ist, kommen wir rechtzeitig auf Sie zu und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Sie müssen also nicht aufgrund eines Werbeanschreibens eines anderen Anbieters tätig werden, damit ein gesetzlich vorgeschriebener Smart Meter bei Ihnen eingebaut wird.
Ja. Sie können sich grundsätzlich auch für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden.
Damit beauftragen Sie ein anderes Unternehmen mit dem Betrieb Ihres Stromzählers. Ihr Stromlieferant wird dadurch nicht automatisch gewechselt.
Ein solcher Wechsel ist freiwillig. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss insbesondere Kosten, Laufzeit und Leistungen des Angebots.
Sie haben noch Fragen?