Aktuell erhalten Haushalte in Menden vermehrt Schreiben der „Deutsche Messwesen“ zum Einbau eines Smart Meters. Auch bei uns gehen dazu einige Rückfragen ein.
Das Wichtigste vorweg: Das Schreiben stammt nicht von den Stadtwerken Menden und wurde auch nicht in unserem Auftrag versandt. Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um ein unabhängiges Unternehmen, das den Einbau und Betrieb von Stromzählern anbietet.
Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, informieren wir Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte. Für bestimmte Verbrauchs- und Anlagenkonstellationen sieht das Messstellenbetriebsgesetz den Einbau eines intelligenten Messsystems vor.
Viele Begriffe rund um Smart Meter und Messstellenbetrieb sind nicht alltäglich. Deshalb beantworten wir nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Schreiben und erklären, was dahintersteckt.
Was bedeutet „Messwesen“ überhaupt?
Mit „Messwesen“ ist im Energiebereich vereinfacht alles gemeint, was mit Ihrem Stromzähler und der Messung Ihres Stromverbrauchs zu tun hat. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau, der Betrieb und die Wartung des Zählers sowie die Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das für Ihren Stromzähler zuständig ist. Er kümmert sich unter anderem um den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Zählers.
Normalerweise übernimmt diese Aufgabe der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Kundinnen und Kunden können grundsätzlich aber auch einen anderen Anbieter mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dieser wird als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bezeichnet.
Wer ist die „Deutsche Messwesen“?
Die DMG Deutsche Messwesen ist nach eigenen Angaben eine Endkunden-Marke der metrify smart metering GmbH und als sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber tätig. Das Unternehmen bietet unter anderem den Einbau und Betrieb von Smart Metern an.
Wichtig: Das aktuell in Menden versandte Schreiben stammt nicht von den Stadtwerken Menden und wurde auch nicht in unserem Auftrag verschickt.
Warum habe ich dieses Schreiben erhalten?
Die Deutsche Messwesen führt derzeit eine Postaktion durch und bietet Haushalten in verschiedenen Regionen den Einbau eines Smart Meters an. Warum genau Ihr Haushalt angeschrieben wurde, können wir als Stadtwerke Menden nicht beurteilen.
Bei dem Schreiben handelt es sich um ein Angebot eines anderen Messstellenbetreibers. Es ist keine Aufforderung der Stadtwerke Menden und auch keine behördliche Mitteilung.
Was wird mir in dem Schreiben angeboten?
Die Deutsche Messwesen bietet Ihnen an, Ihren Stromzähler durch ein Smart Meter zu ersetzen und anschließend den Messstellenbetrieb für diesen Zähler zu übernehmen.
Wenn Sie dieses Angebot annehmen, entscheiden Sie sich damit für einen anderen Messstellenbetreiber. Ihren Stromlieferanten wechseln Sie dadurch nicht automatisch.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem für Strom. Es besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway.
Dadurch können Verbrauchsdaten sicher digital übertragen werden. Smart Meter spielen unter anderem bei der weiteren Digitalisierung der Stromnetze, bei dynamischen Stromtarifen und bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen eine Rolle.
Muss ich aufgrund des Schreibens jetzt ein Smart Meter einbauen lassen?
Nein. Aufgrund dieses Schreibens müssen Sie nichts tun.
Sie sind nicht verpflichtet, den angegebenen Link aufzurufen, einen Installationstermin zu vereinbaren oder zur Deutschen Messwesen zu wechseln.
Unabhängig von diesem Angebot wird der Einbau von Smart Metern in Deutschland schrittweise gesetzlich ausgeweitet. Ob bei Ihnen ein Smart Meter vorgesehen ist, hängt unter anderem von Ihrem Stromverbrauch und den bei Ihnen vorhandenen Anlagen ab. Ein verpflichtender Einbau ist beispielsweise bei einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 kWh sowie bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG vorgesehen.
Muss ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?
Nein. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich freiwillig.
Sie können sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden, müssen dies aber nicht. Wenn Sie keinen Wechsel beauftragen, bleibt grundsätzlich Ihr bisheriger Messstellenbetreiber zuständig.
Ist die Installation durch die Deutsche Messwesen wirklich kostenlos?
In dem uns aktuell vorliegenden Schreiben wird die Installation des Smart Meters mit 0 Euro angeboten.
Der anschließende Messstellenbetrieb ist jedoch nicht kostenlos. Laut dem Schreiben fallen dafür 90 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an.
Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, empfehlen wir deshalb, nicht nur auf die Installationskosten zu schauen, sondern auch die laufenden Kosten, die Vertragslaufzeit und die enthaltenen Leistungen zu berücksichtigen.
Was bedeutet die im Schreiben genannte Netzentgeltreduzierung von 146 Euro?
Die genannte Netzentgeltreduzierung hat nicht unmittelbar mit einem Wechsel zur Deutschen Messwesen zu tun.
Für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, zum Beispiel Wärmepumpen oder private Wallboxen, gelten reduzierte Netzentgelte. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen gesetzlichen und technischen Bedingungen erfüllt sind. Die Reduzierung wird über den Stromlieferanten auf der Stromrechnung berücksichtigt.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Menden beträgt die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 im Jahr 2026 146,13 Euro netto pro Jahr. Ob Sie diese Reduzierung erhalten, hängt von Ihrer Anlage und den entsprechenden Voraussetzungen ab, nicht davon, ob Sie zur Deutschen Messwesen wechseln.
Ich habe eine Wärmepumpe oder Wallbox – muss ich deshalb zur Deutschen Messwesen wechseln?
Nein. Eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere steuerbare Verbrauchseinrichtung verpflichtet Sie nicht dazu, zur Deutschen Messwesen zu wechseln.
Für solche Anlagen gelten teilweise besondere Vorgaben nach § 14a EnWG und für bestimmte Anlagen ist auch ein Smart Meter vorgesehen. Das ist jedoch unabhängig davon, welchen Messstellenbetreiber Sie wählen.
Was soll ich jetzt mit dem Schreiben machen?
Wenn Sie nicht zur Deutschen Messwesen wechseln möchten, müssen Sie aufgrund dieses Schreibens nichts unternehmen.
Möchten Sie das Angebot nutzen, sollten Sie vor Abschluss die Kosten, Vertragslaufzeit und Leistungen prüfen.
Wenn Sie unsicher sind, was für Ihren Stromzähler oder Ihre Anlage gilt, können Sie sich gerne an die Stadtwerke Menden wenden.
Sie haben noch Fragen?