Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Menden

Sichern Sie sich bis zu 3,75 % Zinsen pro Jahr

Die Energiewende beginnt in unserer Stadt: mit einer Beteiligung an den Energieprojekten der Stadtwerke Menden investieren Sie lokal, nachhaltig und verantwortungsvoll in die Stabilisierung und Erweiterung des Stromnetzes unserer Stadt. So schaffen wir gemeinsam die lokalen Voraussetzungen für eine sichere Energieversorgung und die erfolgreiche Energiewende vor Ort. 

  • Einstieg bereits ab 1.000 € 
  • Zinsvorteil für Kunden: 3,75 % statt 3,25 %
  • Mindestlaufzeit bis 31.12.2031

Ein Gewinn für beide Seiten

Mit der Beteiligung in Form von Genussrechten stellen Sie den Stadtwerken Menden Kapital für lokale Energieprojekte zur Verfügung. Neben dem guten Gefühl, die Energiewende vor Ort zu unterstützen, erhalten Sie eine attraktive jährliche Verzinsung. Gleichzeitig stärkt das eingeworbene Kapital nachhaltig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Menden und schafft die Grundlage für weitere Investitionen in eine zukunftsfähige Energieversorgung.

Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Stadtwerke Menden

Die Beteiligung in Form von Genussrechten ist eine Vermögensanlage. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Stadtwerke Menden kann es zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Die Stadtwerke Menden verfügen jedoch über eine solide wirtschaftliche Basis. Diese zeigt sich unter anderem in einer Eigenkapitalquote von 32,5 %, die insbesondere für Energieversorgungsunternehmen als sehr gut gilt, sowie in einem Jahresüberschuss von 2,7 Mio. €. Darüber hinaus wurden 1,6 Mio. € an die Gesellschafterin Stadt Menden ausgeschüttet und 1,1 Mio. € den Gewinnrücklagen zugeführt. Der Umsatz beträgt 93,5 Mio. €. Diese Kennzahlen spiegeln die aktuelle wirtschaftliche Situation wider, stellen jedoch keine Garantie für die zukünftige Entwicklung oder den Erfolg der Beteiligung dar.  Hier geht es zum aktuellen Geschäftsbericht der Stadtwerke Menden.

So läuft die Bürgerbeteiligung ab

1

Informieren und zur Beteiligungsplattform wechseln.

2

Anlagebetrag auswählen & die unverbindliche Registrierung abschließen.

3

Zeichnungsunterlagen zurücksenden, Anlagebetrag überweisen & Bestätigung erhalten.

4

Jährliche Zinsen erhalten.

Die Registrierung muss aus gesetzlichen Gründen über eine Internet-Dienstleistungsplattform eines externen Anlagevermittlers erfolgen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrem Schutz als Anleger. Die Dallmayer Consulting GmbH, als unser Partner, verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler und begleitet unsere Bürgerbeteiligung.

Hinweis nach § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Antworten auf häufige Fragen

  • Ein Genussrecht ist eine Unternehmensbeteiligung. Der Anleger ist mit dem gezeichneten Genussrechtsbetrag an der Stadtwerke Menden GmbH beteiligt. Die Stadtwerke Menden GmbH schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die Stadtwerke Menden GmbH bei Fälligkeit der Zins- und Rückzahlung über die entsprechende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrages bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.
  • Das Beteiligungsmodell eines Genussrechts bietet für Sie eine vertraglich festgelegte Verzinsung. Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsmodellen steht die Verzinsung hier fest und ist unabhängig vom Erfolg eines einzelnen Projektes. Mit dem Genussrecht sind Sie am gesamten Unternehmen und damit an allen Projekten der Stadtwerke Menden GmbH beteiligt. Damit wird das wichtigste Ziel bei Kapitalanlagen – das Reduzieren von Anlagerisiken durch Risikostreuung – erreicht. Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Genussrecht handelt, welches grundsätzlich mit Risiken verbunden ist (siehe die Risikohinweise im Vermögensanlagen-Informationsblatt, Ziffer 5).
  • Zeichnungsberechtigt ist jede natürliche voll geschäftsfähige oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts.
  • Der Minimalbetrag beträgt 1.000 €, der Maximalbetrag 25.000 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Es können also Genussrechtsbeträge ab 1.000 € in 1.000er-Schritten bis 25.000 € gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ein Genussrechtsbetrag von mehr als 1.000 € bis 10.000 € nur dann gezeichnet werden kann, sofern Sie als Anleger nach einer von Ihnen vorab zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000 € verfügen oder der Genussrechtsbetrag den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Zeichnungssumme von mehr als 10.000 € bis 25.000 € bedarf es einer Auskunft, dass der Genussrechtsbetrag den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht, wenn Anleger eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG ist, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.
  • Die Stadtwerke Menden GmbH ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. nicht jeder, der sich zuvor unverbindlich registrieren lassen hat und sich beteiligen möchte, kann einen Vertrag abschließen.
  • Um die Genussrechte rechtskonform vertreiben zu können, sieht das Vermögensanlagengesetz vor, dass eine Internet-Dienstleistungsplattform die Anlagevermittlung übernehmen muss, um Sie als Anlageinteressent ordnungsgemäß über alle relevanten Punkte vor der Zeichnung aufzuklären. Die Internet-Dienstleistungsplattform schützt also vor allem Ihre Interessen.
  • Die Internet-Dienstleistungsplattform wird von der Firma Dallmayer Consulting GmbH aus Karlstadt betrieben. Die Firma Dallmayer Consulting GmbH verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Anlagevermittler.
  • Link zur Internet-Dienstleistungsplattform: www.anleger-service.de/buergerbeteiligung-menden
  • Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Menden GmbH, um Genussrechte zeichnen zu können, erfolgt in Form einer sogenannten Schwarmfinanzierung (Crowdfunding). Das Vermögensanlagengesetz sieht in diesem Fall vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen zwingend online über eine Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen muss. Die Stadtwerke Menden GmbH bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform www.anlegerservice.de/buergerbeteiligung-menden. Um ein Genussrecht zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger auf der Internet-Dienstleistungsplattform: www.anleger-service.de/buergerbeteiligung-menden.
  • Sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Versorgungskunde (Strom, Gas oder Wärme) der Stadtwerke Menden GmbH ist, erhält er eine dem Gewinnanteil des Emittenten vorgehende jährliche Verzinsung in Höhe von 3,75 % (Genussrecht TreueZins). Besteht kein Strom-, Gas- oder Wärmelieferungsvertrag mit der Stadtwerke Menden GmbH beläuft sich die Verzinsung auf jährlich 3,25 % (Genussrecht WillkommensZins). Sie können jederzeit einen Strom-, Gas- und/oder Wärmelieferungsvertrag mit der Stadtwerke Menden GmbH abschließen, um in den Genuss der höheren Verzinsung zu gelangen. Ab dem Tag des Anfangs Ihres Liefervertrags erhöht sich die Verzinsung entsprechend auf den Zinsatz 3,75 % für Kunden. Beendet ein Anleger seinen Strom-, Gas- und/oder Wärmelieferungsvertrag mit der Stadtwerke Menden GmbH verringert sich die Verzinsung ab dem Tag des Endes der Lieferverträge auf das Zinsniveau des Genussrechts WillkommensZins.
  • Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraums (01.01. – 31.12) berechnet und nachträglich jeweils spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Menden GmbH fällig und ausgezahlt.
  • Die Genussrechtsbeteiligungen haben eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2031. Anschließend besteht ein jährliches ordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate zum Jahresende.
  • Nein, als Genussrechtsinhaber erhalten Sie keine Mitbestimmungsrechte bei der Stadtwerke Menden GmbH.
  • Verstirbt ein Genussrechtsinhaber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Die Zahlung aufgelaufener Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechts erfolgen dann gegenüber dem Erben, der sich zuvor gegenüber der Stadtwerke Menden GmbH zu legitimieren hat, z. B. durch Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments nebst Eröffnungsprotokoll.
  • Die Risiken eines Genussrechtserwerbs der Stadtwerke Menden GmbH sind ausführlich im VIB (Ziffer 5) beschrieben. Grundsätzlich besteht bei derartigen Vermögensanlagen das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Höhe des angelegten Kapitals sollte daher Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Angemessenheitsprüfung wird durch die Internet-Dienstleistungsplattform anhand der von Ihnen angegebenen Daten vorgenommen. Sie sollten alle Risiken in Ihre Investitionsentscheidung einfließen lassen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich zusätzlich von dritter Seite (z. B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) fachkundigen Rat einzuholen.
  • Die Stadtwerke Menden GmbH stellt keine Sicherheiten für die Genussrechte zur Verfügung.
  • Die Stadtwerke Menden GmbH behält bei der Zinszahlung neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein und führt diese für Sie direkt an das zuständige Finanzamt ab, sofern Ihre Religionsgemeinschaft die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Organe (Finanzamt) nutzt. Die hierfür notwendigen Daten fragt die Stadtwerke Menden GmbH bei dem BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ab. Von Ihrer Seite ist daher nichts zu veranlassen. Sie können der Abführung der Kirchensteuer durch die Stadtwerke Menden GmbH widersprechen. Ein Widerspruch (Sperrvermerk) ist mittels einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem BZSt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder elektronisch über das BZSt-Portal bis zum 30.06. eines Jahres für das Folgejahr zu erklären.
  • Ja. Die Stadtwerke Menden GmbH berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der Stadtwerke Menden GmbH immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die beiliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag.

Für die Bürgerbeteiligung arbeiten die Stadtwerke Menden mit der Dallmayer Consulting GmbH als erfahrenem Anlagevermittler zusammen. Die Dallmayer Consulting GmbH verfügt über umfangreiche Expertise und hat bereits zahlreiche Bürgerbeteiligungsmodelle für Stadtwerke erfolgreich umgesetzt. Die organisatorische Abwicklung der Beteiligung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben über eine gesonderte Internet-Dienstleistungsplattform der Dallmayer Consulting GmbH, um den Vertrieb der Genussrechte rechtskonform sicherzustellen. Interessierte gelangen über diesen Link zur Plattform.

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