Wichtige Änderungen beim Strom- und Gasanbieterwechsel ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen im Strom- und Gasmarkt. Das Wichtigste für Sie: Ein Anbieterwechsel ist dann deutlich schneller möglich – innerhalb von nur 24 Stunden.
Bitte beachten Sie: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Strom- und Gasverträgen sind künftig nicht mehr erlaubt. Jede An- oder Abmeldung muss 2 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Und wenn Sie persönliche Unterstützung wünschen, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.
Sie ziehen um?
- wir stehen als Partner an Ihrer Seite
- einfach online mit wenigen Klicks Vertrag mitnehmen
- wichtig: zuerst ummelden, dann umziehen!
Sie ziehen um und möchten in Ihrem neuen Zuhause weiterhin von den Stadtwerken Menden beliefert werden? Wir helfen Ihnen, Ihren Energieumzug so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sobald Ihr genauer Umzugstermin feststeht, nehmen Sie Ihren aktuellen Energievertrag einfach mit oder wählen einen neuen Tarif, der besser zu Ihren Bedürfnissen passt.
Strom- oder Gasanschluss online ummelden
Damit alles reibungslos klappt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie uns frühzeitig über Ihren geplanten Umzugstermin. Eine einfache Mitteilung mit Ihrer neuen Adresse und Zählernummer genügt.
- Lesen Sie bei der Wohnungsübergabe die Zählernummern und Zählerstände ab – sowohl in Ihrem alten als auch in Ihrem neuen Zuhause.
- Halten Sie Ihre Vertragskontonummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Sobald wir alle Daten Ihrer neuen Verbrauchsstelle erhalten haben, senden wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung zu.
Sie ziehen in das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Menden und möchten von uns versorgt werden? Hier können Sie sich anmelden und den neuen Strom- oder Gastarif für Ihr neues Zuhause bestellen.
Diese Informationen benötigen wir zur neuen Lieferstelle:
- die neue Adresse
- Einzugstermin
- Zählernummer
- Zählerstand zum Einzugstermin
- Voraussichtlicher Jahresverbrauch
Melden Sie uns den Stand des Strom- oder Gaszählers am besten, sobald Sie Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus übernommen haben – spätestens jedoch in den ersten sechs Wochen nach dem Einzug. Wenn wir alle Daten Ihrer neuen Verbrauchsstelle erhalten haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung zu mit der neuen Vertragskontonummer und den neuen Abschlägen.
Antworten auf häufige Fragen
Als Neukunde suchen Sie sich am einfachsten >> im Preisrechner das passende Strom- oder Erdgasangebot aus und schließen online den Vertrag ab. Natürlich können Sie auch gerne ein Angebot bei uns anfordern und uns anschließend den unterschriebenen Vertrag zusenden. Vergessen Sie dabei bitte nicht, die neue Zählernummer anzugeben – um alles Weitere kümmern wir uns.
Ihren Umzug melden Sie uns am besten so früh wie möglich. Sie müssen Ihren laufenden Vertrag nicht abmelden. Wenn eine Belieferung zum gewohnten Tarif mit Strom oder Gas in Ihrer neuen Wohnung möglich ist, zieht Ihr Vertrag einfach mit Ihnen um. Wir benötigen dazu lediglich Ihre neue Adresse, die neue Zählernummer und das Datum, an dem Sie umziehen. Nutzen Sie für die Mitteilung einfach unsere Online-Formular für An- und Abmeldung.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Teilen Sie uns Ihre neue Adresse und das Einzugsdatum bequem online über unser Anmeldeformular mit:
>> Online-Anmeldung
Strom- und Gaszähler werden von links nach rechts abgelesen, nur die Stellen vor dem Komma sind relevant.
Optimalerweise lesen Sie den Zähler mit Ihrem Nachmieter und/oder Ihrem Hausverwalter ab und halten den Zählerstand in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll fest.
Sie können uns Ihren Zählerstand direkt online melden – einfach Zählernummer und Vertragskonto bereithalten und dazugehörigen Zählerstand ablesen. Online-Formular ausfüllen, fertig!
>> Zählerstand melden
Neue Vorgaben beim An- und Abmelden
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Zuerst ummelden, dann umziehen!
Schnellerer Wechsel für Strom- und Gaskunden
- Ab dem 6. Juni 2025 wird ein Wechsel zu den Stadtwerken Menden deutlich schneller möglich sein.
- Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
Was ist zu beachten?
- Rückwirkende Meldung von Ein- und Auszügen ist bei Strom und Gas ist nicht mehr möglich.
- Die Stadtwerke Menden sollten so früh wie möglich, spätestens 2 Wochen vor dem Umzug, informiert werden.
- Der Zählerstand kann auch nach dem Umzug mitgeteilt werden.
Wir sind für Sie da!
- Erfahren Sie nachfolgend alle Details zum Ummelden bei Ein- und Auszug.
- Falls Sie persönliche Unterstützung wünschen, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.
Was Sie vor dem Aus- und Einzug beachten sollten:
1. Vor dem
Auszug
- Melden Sie uns Ihren Auszug möglichst frühzeitig.
- Mindestens 14 Tage im Voraus.
- Wir können Ihre Abmeldung dann fristgerecht bearbeiten.
- Unnötige Kosten werden vermieden.
Einzug
- Melden Sie uns Ihren Einzug möglichst frühzeitig.
- Finden Sie hier das Strom- oder Gasprodukt, das zu Ihnen passt.
2. Zählerstand übermitteln
- Lesen Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe ab.
- Übermitteln Sie den Stand bitte zeitnah.
- Am einfachsten geht das direkt über unser Kundenportal.
3. Den Rest übernehmen wir!
- Sobald Ihre Daten vorliegen, erledigen wir alles Weitere für Sie.
Mehrkosten vermeiden – rechtzeitig ab- und anmelden
- Bitte beachten Sie: An- und Abmeldungen von Strom- und Gasverträgen sind künftig nur noch für die Zukunft möglich. Rückwirkende An- oder Abmeldungen – also nach Ihrem Aus- oder Einzug – sind nicht mehr zulässig.
- Kommt es zu zeitlichen Lücken in der Anmeldung, erfolgt die Strom- und Gaslieferung automatisch über die Grund- oder Ersatzversorgung – diese ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden.
- Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, melden Sie uns Ihren Auszug bitte rechtzeitig.
- Keine Sorge: Die Strom- und Gasversorgung ist durchgehend gesichert, es kommt zu keiner Unterbrechung.
Antworten auf häufige Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Ja, die Änderungen gelten auch für Gasverträge.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.