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Glossar der Energiewirtschaft
A
Anreizregulierung
Betreiber von Gas- und Stromversorgungsnetzen müssen ihre Netzentgelte kostenorientiert kalkulieren und von den Regulierungsbehörden genehmigen lassen. Eine Ausnahme bilden überregionale Erdgasfernleitungsnetzbetreiber, die ihre Netzentgelte ohne Regulierung im Wettbewerb bilden. Seit Januar 2009 ist die Anreizregulierung in Kraft. Die Erlöse der Netzbetreiber werden dadurch von den Kosten entkoppelt, um damit Anreize für die Steigerung der Effizienz zu geben. Durch die Regulierungsbehörden werden Erlösobergrenzen vorgegeben, die zu einer Orientierung an den Kosten der effizientesten Unternehmen führen sollen.
B
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist eine staatliche Behörde, die den Wettbewerb in jenen Branchen überwacht, die früher durch ein staatliches Monopol geprägt waren. Die zentrale Aufgabe der seit Juli 2005 auch für den Energiebereich zuständigen Bundesnetzagentur ist die Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Netzen. Sie setzt außerdem die Höhe der Netzentgelte bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden fest. Für kleinere Unternehmen sind die Landesregulierungsbehörden zuständig, sofern diese ihre Aufgaben nicht an die Bundesnetzagentur übertragen.
D
Diskriminierungsfreier Netzzugang
Ein diskriminierungsfreier Netzzugang ist die Basis des Wettbewerbs in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft: Das EnWG sieht vor, dass Netzbetreiber allen Anbietern ihre Netze zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen müssen. Das heißt: Beim Netzzugang werden alle Anbieter gleich behandelt - dies ermöglicht das Netzzugangsmodell Gas.
E
Energiewirtschaftsgesetz
Das EnWG ist das "Grundgesetz" der deutschen Energiewirtschaft. Es regelt seit 1998 den diskriminierungsfreien Netzzugang. Zentrale Inhalte der EnWG-Novellierung 2005: Entflechtung des Netzbereichs von den übrigen Unternehmensbereichen (Unbundling), die behördliche Genehmigung der Netzentgelte sowie eine gesetzliche Regelung der Netzzugangsbedingungen im Erdgas- und Strommarkt.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese liegen generell über dem Marktpreis. Der höchste Vergütungssatz laut EEG liegt für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2006 errichtet wurden, bei bis zu 56,80 Cent pro Kilowattstunde. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden über den Strompreis von den Kunden getragen.
Erneuerbare/regenerative Energien
Als erneuerbare Energie wird Energie aus nachhaltigen Quellen wie Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie und Biomasse bezeichnet. Da sie nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind - sich also erneuern - werden sie auch regenerative Energien genannt.
EU-Label (auch: Energiesparlabel, Gerätelabel)
Seit 1998 müssen in Deutschland Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler mit dem EU-Label gekennzeichnet werden. Das Etikett gibt u. a. Auskunft über den Stromverbrauch und stuft das Gerät in die Energieeffizienzklassen A bis G ein, bei Kühlgeräten inzwischen auch A+ und A++.
European Energy Exchange (EEX)
Die European Energy Exchange, die deutsche Strombörse in Leipzig, ist die neutrale Handelsplattform im deutschen Strommarkt. Sie betreibt einen Spotmarkt (s. dort) mit physischer Erfüllung am Folgetag sowie einen Terminmarkt (s. dort) mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. An der EEX kaufen und verkaufen 156 Handelsteilnehmer aus 19 Ländern Strom (Stand: September 2006). Der an der EEX gebildete Börsenpreis dient als Referenzpreis für den deutschen Strommarkt, zunehmend auch für andere europäische Strommärkte. Rund 17 Prozent des deutschen Stromverbrauchs werden derzeit an der EEX im Spotmarkt gehandelt - Tendenz steigend. Seit Juli 2007 ist über die EEX in zwei Marktgebieten der Handel mit hochkalorischem Erdgas (so genanntes H-Gas) möglich. Dies eröffnet deutschen Energieunternehmen neue Optionen bei der Gestaltung ihres Bezugsportfolios.
G
Großhandelsmarktpreis
Die Preise am Großhandelsmarkt bilden sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Als Referenz dienen hier die Marktpreise an der deutschen Strombörse EEX. Wesentliche Einflussfaktoren sind u. a. die Brennstoffpreise, verfügbare Kraftwerkskapazitäten, die Witterung und der Emissionshandel sowie die Erwartungen über die zukünftigen Entwicklungen.
Grundlast
Es handelt sich um die kontinuierlich benötigte Leistung im Stromversorgungssystem, in Deutschland ca. 45 GW. Verbrauchsgeräte in der Grundlast sind z. B. permanent betriebene Industriemaschinen, Kühlaggregate, Heimelektronik (Stand-by-Betrieb), Heizungspumpen sowie öffentliche Beleuchtungseinrichtungen. Die Stromnachfrage in der Grundlast beträgt etwa 70 Prozent des Spitzenbedarfs.
H
Haushaltskundenpreis
Der Strompreis für Haushalte setzt sich aus drei Kernbestandteilen zusammen: dem Staatsanteil (vor allem Steuern und Abgaben), den Netzentgelten und dem Preis am Großhandelsmarkt. Der Staatsanteil stellt mit 40 Prozent den größten Anteil dar. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel, Großhandel und Vertrieb rund ein Viertel aus.
K
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, das Stromnetzbetreiber an die Kommunen als Gegenleistung zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen.
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung. Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen sowohl Strom als auch Fernwärme und erreichen damit eine bessere Ausnutzung der eingesetzten Brennstoffe.
KWK-Gesetz
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert. Die Betreiber begünstigter KWK-Anlagen erhalten bis zum Jahr 2010 einen gesetzlich festgelegten, degressiv gestalteten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde KWK-Strom (der zeitgleich mit der Wärmeproduktion erzeugte Strom). Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxidemission im Bereich der Stromerzeugung erreicht werden. Das KWK-Gesetz trat am 1. April 2002 in Kraft.
L
Lastprofil
Ein Lastprofil ist eine Kurve, die den zeitlichen Verlauf des Leistungsbedarfs eines Kunden oder einer Kundengruppe wiedergibt. Sie kann im Laufe eines Tages erheblich schwanken. Die Kurve dient als Grundlage für eine Angebotserstellung, indem sie exakt das individuelle Profil wiedergibt. Damit wird eine exakte, kundenspezifische Bepreisung gewährleistet.
N
Netzbetreiber
Dies sind Unternehmen, die zuständig sind für die Bereitstellung von Netzen, deren Instandhaltung und deren Ausbau. Sie bieten den Netznutzern ihre Netze zur Durchleitung von Erdgas an und erheben dafür Netzentgelte.
Netzentgelte
Netzbetreiber erheben auf die Nutzung ihrer Netze so genannte Netzentgelte. Diese werden von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt. Netzentgelte sichern den Bau und einen zuverlässigen Betrieb des Erdgas- und Stromnetzes.
Netznutzer
Unternehmen, die die Netze der Netzbetreiber zur Belieferung ihrer Kunden mit Erdgas nutzen und dafür Netzentgelte entrichten.
Netzzugangsmodell Gas
Beim Zugang zum Erdgasleitungsnetz sieht das seit Oktober 2007 geltende neue Netzzugangsmodell Gas eine vereinfachte Abwicklung des Netzzugangs vor. Damit müssen Netznutzer nur noch einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag abschließen, anstelle von separaten Durchleitungsverträgen mit allen Netzbetreibern entlang der Strecke. Die Netzbetreiber kooperieren bei der Abwicklung dieses vereinfachten Netzzugangs.
O
Ökosteuer
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999 und ist Teil einer ökologischen Steuerreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Sie setzt sich aus der Stromsteuer und einer weiter entwickelten Mineralölsteuer zusammen. Steuerbefreiungen sind u. a. für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten eine Steuerbegünstigung.
P
Primärenergieträger
Bezeichnung für Energieträger wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran, aber auch Wasser, Wind und Sonne, die für die Stromerzeugung eingesetzt werden. Primärenergie heißt, dass diese Energie noch in ihrer ursprünglichen Form vorliegt (z. B. Erdöl) und noch nicht veredelt wurde (z. B. Benzin).
R
Regelenergie
Für den kurzfristigen Ausgleich nicht vorhersehbarer Schwankungen in Erzeugung und Verbrauch von Strom halten die Versorger Regelenergie bereit. Es wird nach Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve unterschieden. Primärregelenergie muss zur Hälfte innerhalb von fünf Sekunden und insgesamt innerhalb von 30 Sekunden aktivierbar sein, Sekundärregelenergie in fünf Minuten und Minutenreserve innerhalb von 15 Minuten. Als Regelkraftwerke werden Dampfturbinen-, Speicherwasser-, Pumpspeicherwasser- und Gasturbinenkraftwerke eingesetzt, die entweder im Teillastbetrieb operieren oder im Bedarfsfall gestartet werden. Wegen des kurzfristigen und ungewissen Einsatzes der Regelenergie ist ihr Preis meist deutlich höher als der für längerfristig planbare Stromprodukte.
S
Schattenkraftwerke
Kraftwerke, die zum mittel- bis langfristigen Ausgleich schwankender Erzeugung (wie z. B. aus Windenergie) zur Verfügung stehen. Zumeist sind dies konventionelle Kraftwerke, die mit reduzierter Leistung arbeiten, im Bedarfsfall jedoch schnell mehr Strom erzeugen können.
Spotmarkt
Am Spotmarkt der EEX wird Strom zeitnah (i. d. R. für den nächsten Tag) gehandelt. Er wird im Wesentlichen von Energieunternehmen und Großkunden genutzt, um kurzfristig ihr Stromportfolio zu optimieren, z. B. die Produktion an die Witterung anzupassen oder Kraftwerksausfälle zu kompensieren.
Staatsanteil
Der Staatsanteil stellt mit rund 40 Prozent den größten Anteil am derzeitigen Strompreis eines Haushaltes dar. Dazu zählen neben der Mehrwertsteuer die Stromsteuer, Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Konzessionsabgabe. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 wird der Staatsanteil weiter steigen.
Subsitutionswettbewerb
Unter Substitutionswettbewerb wird der Wettbewerb verschiedener Energieträger auf dem Wärmemarkt verstanden. Im Kern geht es darum, dass ein Energieträger (beispielsweise Erdgas) durch einen anderen Energieträger (beispielsweise Öl, Kohle oder Holzpellets) substituiert, also ersetzt werden kann. Diese mögliche Substitution führt dazu, dass Erdgasanbieter immer mit den Anbietern anderer Energieträger im Wettbewerb stehen, ganz gleich, wie intensiv der Wettbewerb innerhalb des Erdgasmarktes ausgebildet ist.
T
Terminmarkt
Auf dem Terminmarkt der EEX werden Stromprodukte zu einem zukünftigen Zeitpunkt (z. B. Monate, Quartale, Jahre) gehandelt. Er dient im Wesentlichen zur Preisabsicherung.
Thermographie
Mit Hilfe der Thermographie können die Wärmeemission von Gegenständen, Maschinen, Häusern usw. und damit thermische Verluste z. B. im Bereich der Wärmedämmung von Gebäuden ermittelt werden. Durch wärmeempfindliche Sensoren und Infrarotkameras wird die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung sichtbar.
U
Unbundling
Unbundling (oder auch Entflechtung) beinhaltet die informatorische, buchhalterische, organisatorische und gesellschaftsrechtliche Trennung verschiedener Geschäftsbereiche der Energieversorger. Immer wieder wird auch die vollständige eigentumsrechtliche Trennung diskutiert. Nach den Vorgaben des EnWG müssen Energieunternehmen mit mehr als 100.000 Kunden den Netzbetrieb von anderen Wettbewerbsbereichen (wie Erzeugung und Vertrieb) gesellschaftsrechtlich trennen. Bei kleineren Unternehmen betrifft die Trennung die Rechnungslegung und den Informationsfluss.
W
Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen die gespeicherte Sonnenwärme in der Luft, im Erdreich und im Grundwasser, also regenerative Energien. Wärmepumpen finden sich auch in Kühlschränken, allerdings kehrt sich das Funktionsprinzip um, wenn Wärme erzeugt werden soll. In dem Fall wird Wärme von einem äußeren Medium - beispielsweise Luft - in das Gebäudeinnere transportiert.
Wirkungsgrad
Der Wirkungsgrad ist das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand, bei der Stromerzeugung also das Verhältnis von Energieeinsatz (Kohle, Erdgas, Wind) und erhaltener Leistung bzw. elektrischer Energie.
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