Information zum CO₂-Preis ab 2026

CO₂-Kosten für Wärme und Erdgas noch nicht abschließend beziffert

Der CO₂-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben. Für den Zertifikateerwerb galten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise von 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden. Seit dem 01.01.2026 begann die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate werden 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Der Preiskorridor für 2026 wurde für das Jahr 2027 verlängert. 

Ab dem Jahr 2028 soll sich der CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden. Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. 

Generell kann kein Energieversorger aktuell abschätzen, wie viele Zertifikate er erhält und es stehen daher auch für das Jahr 2026 noch keine endgültigen Preise fest.  Die Höhe der CO₂-Kosten kann erst im Laufe des Jahres 2026 ermittelt und bekannt gegeben werden. Spätestens mit der nächsten turnusmäßigen Jahresabrechnung werden die CO₂ Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen (Stand Juli 2026).

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