Jetzt Natur- und Klimaschützer werden
Förderprogramm für naturliebe-Kunden
Jetzt Gutes fürs Klima tun und dafür belohnt werden.
Der Fördertopf wird jedes Jahr neu gefüllt. Die Förderung läuft jedes Jahr bis zum 30. November, sofern die Fördermittel nicht vorher abgerufen wurden. Für das Jahr 2026 stehen 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Änderungen vorbehalten.
Wie viele Fördermittel bereits abgerufen wurden, können Sie hier sehen.
++++ aktuelle Fördertopfhöhe: 20.000 Euro € (Stand: 02. Januar 2026) ++++
Die Förderung gilt nur für Kunden von naturliebeStrom. Sie sind noch kein naturliebeStrom-Kunde? Wechseln Sie innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum zu naturliebeStrom und profitieren Sie auch von einer Förderung.
Wir empfehlen Ihnen den Kauf vor Ort im lokalen Fachhandel.
Fachhändler in Menden für Haushaltsgeräte | |
Elektro Bauerdick Lendringser Hauptstraße 18 58710 Menden Telefon 02373 81398 | Euronics XXL Brumberg Kösterskämpchen 2 58706 Menden Telefon 02373 16010 |
Hausgeräte Lanfermann Hugemarkweg 14 58708 Menden Telefon 02373 9612165 | Neuhaus GmbH Kolpingstraße 30 - 34 58706 Menden Telefon 02373 15015 |
Fachhändler in Menden für E-Fahrzeuge | |
2-RAD Dünnebacke Holzener Dorfstraße 1 58708 Menden Telefon 02373 2219 | |
Fachhändler in Menden für Mietgeräte | |
Rentas Mietgeräte - Werkzeugverleih Fröndenberger Str. 42 (am Herbrügger Baumarkt) 58706 Menden Telefon 02373 3992920 | |
Wir fördern
- Kühl und Gefriergeräte der Klassen A-C
- Waschmaschinen der Klasse A
- Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie der Klasse A-+++, ab Juli 2025 die Klassen A-C
- Geschirrspülmaschinen der Klassen A-C
Höhe der Förderung
Die Fördersumme beträgt 20 % der Netto-Anschaffungskosten, jedoch max. 200 Euro.
Voraussetzungen
- Austausch eines Altgerätes durch ein energieeffizientes Haushaltsgerät.
- Pro Haushalt kann jeder Gerätetyp nur einmalig gefördert werden.
- Pro Haushalt können auch mehrere Haushaltsgeräte pro Jahr gefördert werden, jedoch beträgt die maximale Förderung in Summe 200 € für alle beantragten Geräte.
Der Kunde verpflichtet sich, das Altgerät fachgerecht zu entsorgen. Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Änderungen sind vorbehalten.
Wir fördern
- E-Lastenrad mit 100 Euro
- E-Bike mit 50 Euro (bis zu 2 pro Haushalt)
- E-Motorroller / E-Mopedauto mit 100 Euro
Voraussetzungen
- Pro Haushalt kann max. ein Elektroneufahrzeug pro Jahr gefördert werden. Ausnahme: bis zu 2 E-Bikes.
- Gefördert werden qualitativ hochwertige E-Bikes mit einem Mindestkaufpreis von 1.800 € brutto und mindestens 2 Jahre Herstellergarantie oder 1.000 Ladezyklen.
- Elektrofahrzeuge, die über den Arbeitgeber geleast werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Änderungen sind vorbehalten.
Wir fördern
- Wallbox und Installation mit 200 € Gesamtpauschale
Voraussetzungen
- Es kann pro Haushalt nur einmalig eine Wallbox gefördert werden.
- Es werden nur Ladeboxen gefördert, die über die Stadtwerke Menden oder über einen Mendener Elektroinnungsbetrieb erworben werden.
- Die Ladeboxen müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur angeschlossen werden. Nachweis wird ggf. angefordert.
Ansprechpartner
kunden@stadtwerke-menden.de
Team Kundenservice 02373 169-2313
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Photovoltaikanlage ab 4 kWp mit 100 € (400 € beim Kauf über die Stadtwerke Menden GmbH)
- Batteriespeicher ab 3 kWh mit 25 € (100 € beim Kauf über die Stadtwerke Menden GmbH)
Voraussetzungen
- Pro Haushalt kann nur einmalig eine Photovoltaikanlage, und/oder ein Batteriespeicher gefördert werden.
Wie wird die Förderung beantragt (nur beim Kauf über die SWM)
Fördersummen können nicht vorab reserviert werden. Wird eine Photovoltaikanlage oder ein Batteriespeicher vom Kunden bei den Stadtwerken Menden beauftragt, sollte zeitgleich der Förderantrag gestellt werden. Bitte dazu das Bestellformular beim Förderantrag hochladen.
Der Antrag wird zeitnah geprüft und der Kunde erhält eine Anzahlungsrechnung von den Stadtwerken Menden. Eine genehmigte Förderung wird nach Begleichung der Anzahlungsrechnung ausgezahlt.
Ansprechpartner
Team Energiedienstleistungen
Telefon 02373 169-4222
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Kauf einer steckerfertigen PV-Anlage, auch Balkonkraftwerk genannt, mit 25 €
- Kauf eines Solarpanels mit 25 €
Voraussetzung
- Maximale Leistung des Solarpanels / der steckerfertigen PV-Anlage: 800 VA
- Pro Haushalt kann nur einmalig ein Solarpanel / eine steckerfertige PV-Anlage gefördert werden.
- Die Stecker-PV-Anlage muss im Markstammdatenregister angemeldet werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Das Leihen von techn. Arbeitsgeräten für die Bereiche Garten- und Landschaftsbau, Rohbau, Ausbau, Renovierung, Reinigung aber auch das Leihen von Leitern, Gerüsten, Liften und Anhängern.
- 20 % der Netto-Rechnungssumme, maximal 100 €/Jahr.
Voraussetzung
- Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn eine Rechnung einer Mietgerätefirma oder eines Baumarktes eingereicht wird.
- Aus der Rechnung muss hervorgehen, welches Gerät zu welchem Einzelpreis geliehen wurde (Pauschalpreise. Privat ausgestellte Rechnungen sind nicht zulässig.)
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Kauf von Wassersprudlern mit Glasflasche (zum Beispiel Soda Stream) mit 25 €
Voraussetzung
- Pro Haushalt kann der Kauf von Wassersprudlern nur einmalig gefördert werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Einen Heizkörper-Check durch die Stadtwerke Menden.
Voraussetzung
- Pro Haushalt kann der Heizkörper-Check nur einmalig gefördert werden.
- Pro Haushalt können auch mehrere Energieberatungsdienstleistungen pro Jahr gefördert werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Wir fördern
- Einen Wärmepumpen-Machbarkeitscheck durch die Stadtwerke Menden.
Voraussetzung
- Pro Haushalt kann der Wärmepumpen-Machbarkeitscheck nur einmalig gefördert werden.
- Pro Haushalt können auch mehrere Energieberatungsdienstleistungen pro Jahr gefördert werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Nähere Details finden Sie in den Förderbedingungen:
Umsetzungszeitraum
Seit 2020
Fördergelder
bereits 180.000 € an Kunden ausbezahlt
Anzahl Anträge
mehr als 1.000 Förderanträge
- finanzielle Unterstützung privater Investitionen
- seit 2020 bis auf Weiteres gültig
- bis zu 500 € Förderung pro Jahr möglich
- bereits 180.000 € an Kunden ausbezahlt
- mehr als 1.000 Förderanträge bewilligt
Warum das Förderprogramm wichtig ist
Viele Klimaschutzmaßnahmen beginnen im eigenen Haushalt. Finanzielle Förderungen erleichtern es, nachhaltige Entscheidungen zu treffen und Investitionen schneller umzusetzen. Das Förderprogramm der Stadtwerke Menden setzt genau hier an und schafft Anreize, Energie zu sparen, Emissionen zu senken und Ressourcen bewusster zu nutzen. Gleichzeitig stärkt es das Bewusstsein für klimafreundliches Handeln und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung in Menden.
Ausgezahlte Fördergelder:
2020: 20.017,00 €
2021: 39.727.,65 €
2022: 20.401,09 €
2023: 41.338,00 €
2024: 29.833,72 €
2025: 28.599,32 €
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