Jede An- oder Abmeldung muss 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich!
Damit Ihre Energieversorgung reibungslos funktioniert, ist es wichtig, bestimmte Fristen bei An- und Abmeldungen einzuhalten.
Neben unseren internen Bearbeitungszeiten gelten hierfür auch gesetzliche Vorgaben, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden.
Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Regelung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Das bedeutet: Der Wechsel des Energieversorgers – also von einem Anbieter zum anderen – muss technisch innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden können. Wichtig: Dies betrifft nur den technischen Prozess des Anbieterwechsels. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Die Regelung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel basiert auf § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Diese Bestimmungen sollen einen schnelleren und einfacheren Anbieterwechsel ermöglichen und sind Teil der Energiewende und des europäischen Verbraucherrechts.
Was bedeutet das für Sie?
- Melden Sie Aus- und Einzüge mindestens 14 Tage im Voraus bei uns an.
- Rückwirkende An- und Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Lesen Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe ab und übermitteln Sie den Stand zeitnah. Nutzen sie hierfür direkt unser Kundenportal oder das Zählerstandsformular.
- Liegen Ihre Daten frühzeitig vor, können wir Ihre Anfrage fristgerecht bearbeiten.
- So werden unnötige Kosten vermieden und ein reibungsloser Ablauf garantiert.
Mehrkosten vermeiden – rechtzeitig ab- und anmelden!
Antworten auf häufige Fragen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Ja, die Änderungen gelten auch für Gasverträge.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.