Unsere Grund- und Ersatzversorgung

zuverlässig mit Strom versorgt

Ob bei der Eröffnung eines neuen Betriebs oder beim unerwarteten Ausfall Ihres bisherigen Stromanbieters: Die Stadtwerke Menden sorgen als örtlicher Grundversorger dafür, dass Ihr Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit Strom versorgt wird.

Dabei unterscheiden wir zwischen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung. Welche Versorgungsart für Ihren Betrieb infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem Stromverbrauch und Ihrer Anschlusssituation ab.

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • jederzeit kündbar
  • persönlicher Service vor Ort

Was ist die Grundversorgung Strom für Geschäftskunden?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass auch kleinere Gewerbebetriebe ohne einen zuvor abgeschlossenen Stromvertrag mit Energie versorgt werden können.

Wenn Sie beispielsweise ein Geschäft, Büro oder eine Praxis in Menden eröffnen und dort Strom verbrauchen, ohne bereits einen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen zu haben, kommt unter den entsprechenden Voraussetzungen automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit den Stadtwerken Menden zustande.

Ein gesondert unterschriebener Vertrag ist dafür nicht erforderlich. Bitte melden Sie uns Ihren Strombezug dennoch unverzüglich.

Wichtig: Die gesetzliche Grundversorgung gilt für Gewerbebetriebe mit einem Stromverbrauch von höchstens 10.000 kWh pro Jahr, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen mit einem höheren Jahresverbrauch benötigen einen gesonderten Stromliefervertrag.

Was ist die Ersatzversorgung Strom für Geschäftskunden?

Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Unternehmen Strom aus dem Niederspannungsnetz bezieht und dieser Verbrauch vorübergehend keinem bestehenden Stromliefervertrag zugeordnet werden kann.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Ihr bisheriger Stromanbieter unerwartet ausfällt und die Belieferung nicht mehr übernehmen kann.

In diesem Fall übernehmen die Stadtwerke Menden als örtlicher Grundversorger unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ersatzversorgung. Dafür müssen Sie keinen neuen Vertrag abschließen.

Wichtig: Anders als die Grundversorgung kann die Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz auch für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh gelten.

Was passiert nach drei Monaten? Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Grundversorgung. Sie sollten deshalb rechtzeitig einen neuen Strom- bzw. Gasliefervertrag abschließen, damit ihre Energieversorgung auch nach Ablauf der Ersatzversorgung sichergestellt ist.

Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung

 GrundversorgungErsatzversorgung
Arbeitspreis netto*32,67 ct/kWh45,23 ct/kWh
Arbeitspreis brutto**38,87 ct/kWh53,82 ct/kWh
Grundpreis netto*122,20 EUR/Jahr181,00 EUR/Jahr
Grundpreis brutto**145,42 EUR/Jahr215,39 EUR/Jahr

* Der Nettoarbeitspreis „Energie + Netz“ im Sinne der AGB enthält den Energiepreis, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt sowie die Konzessionsabgabe. 
**Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %. Die Kosten werden auf Basis der Nettopreise ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Leistungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag. 

*** Der Schaltpreis für den Doppeltarifzähler fällt zusätzlich zum Grundpreis an.  

Die Schaltzeiten für den Schwachlasttarif sind zwischen 21.30 und 9.30 Uhr oder zwischen 0 und 6 Uhr (wird bei Einbau festgelegt). 

Einfach in einen passenden Stromtarif wechseln

Die Grundversorgung und Ersatzversorgung bieten Ihrem Unternehmen eine wichtige Absicherung. Für die langfristige Stromversorgung kann sich jedoch ein Wechsel in einen passenden Gewerbestromtarif der Stadtwerke Menden lohnen.

Mit unserem Strompreisrechner können Sie unsere aktuellen Geschäftskundentarife vergleichen und ein passendes Angebot für Ihren Betrieb finden.

Auch bei einem höheren Stromverbrauch unterstützen wir Sie gerne mit einer individuellen Beratung.

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Team Kundenservice

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Telefon: 02373 169 2313