Voraussetzungen
- Die Wärmepumpe muss über einen eigenen, separaten Zähler angeschlossen sein.
Für Unternehmen gilt außerdem:
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus Beihilfen.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Ihre Wärmepumpe über einen eigenen, separaten Zähler angeschlossen ist, wirkt sich die Umlagen-Befreiung unmittelbar auf Ihre Stromkosten aus: Im Jahr 2025 betrug die Offshore-Netzumlage 0,816 Cent netto pro Kilowattstunde und die KWKG-Umlage 0,277 Cent netto pro Kilowattstunde. Diese zwei Umlagen entfallen für Sie. Bei einem typischen Jahresverbrauch von rund 6.000 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Entlastung von etwa 78 Euro brutto. Für das Jahr 2026 liegt die Entlastung bei 1,387 ct/kWh netto. Dies entspricht einer Entlastung von etwa 99 Euro brutto bei einem Verbrauch von 6.000 kWh.
Antworten auf häufige Fragen
Wenn Ihre Wärmepumpe an einem eigenen, separaten Zähler angeschlossen ist, sind Ihnen die Umlagen ab 01.01.2025 automatisch nicht mehr berechnet worden, sofern Sie in diesem Zeitraum durch uns beliefert wurden. Sie müssen also keinen Antrag stellen oder anderweitig tätig werden.
Wenn Ihre Wärmepumpe über den Haushaltsstromzähler angeschlossen ist, haben Sie keinen separaten Wärmepumpenstrom. In diesem Fall erhalten Sie keine Umlagen-Befreiung. Sie müssen nichts tun.
Wichtig: Sie müssen aktiv werden, da Sie keinen Anspruch auf Umlagen-Befreiung haben. Es besteht gemäß Energiefinanzierungsgesetz EnFG eine unverzügliche und unaufgeforderte Informationspflicht gegenüber den Stadtwerken Menden. Dabei ist auch der Zeitpunkt der Änderung anzugeben. Die Mitteilung kann über den unten stehenden Link erfolgen.
Wenn Ihre Wärmepumpe an einem eigenen, separaten Zähler angeschlossen ist, können Sie direkt einen Wärmepumpenvertrag abschließen, in dem die Umlagen nicht mehr berechnet werden.
Wir als Versorger haben Anträge auf Umlagenbefreiung für unsere Kunden für die Jahre 2023 und 2024 fristgerecht beim Netzbetreiber gestellt. Ob diese Anträge nachträglich umgesetzt werden dürfen, ist umstritten. Die Bundesnetzagentur hat hier noch nicht abschließend Stellung genommen. Eine verbindliche Aussage wird Anfang Februar 2026 erwartet. Sollte die Umlagen-Befreiung auch rückwirkend gelten, erhalten Sie automatisch eine Gutschrift von uns für die Jahre 2023 und 2024, sofern Sie berechtigt sind (s.o.). Auch hier müssen Sie nicht aktiv werden. Wir melden uns dann bei Ihnen. (Stand 19.01.2026)
Umlagen-Befreiung | noch offen, s.o. 2023 in ct/kWh | noch offen, s.o. 2024 in ct/kWh | 2025 in ct/kWh | 2026 in ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,591 | 0,656 | 0,816 | 0,941 |
KWKG-Umlage | 0,357 | 0,275 | 0,277 | 0,446 |
Summe netto | 0,948 | 0,931 | 1,093 | 1,387 |
| Ersparnis bei 6.000 kWh/Jahr netto | 56,88 € | 55,86 € | 65,58 € | 83,22 € |
| Ersparnis bei 6.000 kWh/Jahr brutto | 67,69 € | 66,47 € | 78,04 € | 99,03 € |
Es besteht eine Informationspflicht Ihrerseits. Die Informationen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 des Strafgesetzbuches (StGB). Ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist strafbar.
Für einen separaten Zähler fallen einmalig Installationskosten und zusätzliche Zählergebühren pro Jahr an. Außerdem muss ausreichend Platz im Zählerschrank vorhanden sein. Bei einem erforderlichen Umbau fallen weitere, nicht unerhebliche Kosten an. Die Ersparnis durch die Umlagenbefreiung liegt bei ca. 78 € brutto pro Jahr (bei 6.000 kWh, Jahr 2025). Ob es sinnvoll ist, einen separaten Zähler einzubauen, besprechen Sie mit Ihrem Installateur.
Sie erhalten eine Umlagen-Befreiung, sind aber nicht oder nicht mehr berechtigt?
Sie haben noch weitere Fragen?
Team Kundenservice
Telefon: 02373 169 2313