Informationen zur Jahresabrechnung

Die Stadtwerke Menden versenden die Jahresabrechnungen für Wasser, Gas, Strom und Wärme ab Mitte Januar. Der Versand erfolgt gestaffelt, sodass nicht alle Kundinnen und Kunden ihre Jahresabrechnung gleichzeitig erhalten. Der Großteil der Kunden erhält die Rechnung im Januar, der andere Teil im Februar. 

Die Jahresabrechnung enthält neben der Rechnungssumme für Ihren Energie- und Wasserverbrauch auch Informationen zu einem möglichen Guthaben oder einer eventuellen Nachzahlung sowie Ihren neuen Abschlagsplan. Dieser ist auf der zweiten Seite der Rechnung in Tabellenform dargestellt und zeigt die Höhe sowie die Fälligkeit der Abschläge.

Je nach Zeitpunkt der Rechnungserstellung kann sich die Anzahl der ausgewiesenen Abschläge unterscheiden: Wurde Ihre Rechnung vor dem 15. Januar erstellt, sind 12 Abschläge für das Jahr 2026 aufgeführt. Bei einer Rechnungserstellung nach dem 15. Januar sind 11 Abschläge für das Jahr 2026 ausgewiesen.

Ein Guthaben oder offene Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung gutgeschrieben bzw. eingezogen, in der Regel zeitgleich mit dem ersten Abschlag. Ihr Rechnungsbetrag wird dabei mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet.

Möchten Sie Ihren Abschlag anpassen oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies über die unten verlinkten Online-Formulare erledigen. Noch einfacher und übersichtlicher ist jedoch unser Kundenportal. Dort haben Sie alles an einem Ort und können Ihre Rechnungen jederzeit digital einsehen sowie persönliche Daten, Abschläge und die Zahlungsart bequem online verwalten.

Online-Formulare - schnell erledigt!

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Im Vergleich zu den Online-Formularen können Sie im Kundenportal Ihre Rechnungen, Zählerstände, Abschläge und persönliche Daten jederzeit wieder einsehen und verwalten.

Antworten auf häufige Fragen

Die Jahresabrechnungen werden ab Mitte Januar versendet. Der Versand erfolgt gestaffelt. Die meisten Kundinnen und Kunden erhalten ihre Rechnung im Januar, ein weiterer Teil im Februar.

Der Abschlagsplan ist auf der zweiten Seite Ihrer Jahresabrechnung in einer Tabelle dargestellt. Dort sind die Höhe der Abschläge sowie die jeweiligen Fälligkeitstermine aufgeführt.

Die Anzahl der ausgewiesenen Abschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung:
Rechnungen, die vor dem 15. Januar erstellt wurden, enthalten 12 Abschläge.
Rechnungen, die nach dem 15. Januar erstellt wurden, enthalten 11 Abschläge.

Zum Jahresende werden die Zählerstände abgelesen, um die tatsächlich verbrauchte Energie zu ermitteln. Diese Verbrauchsmenge dient zum einen als Grundlage für die Jahresabrechnung und zum anderen für die Verbrauchsprognose für das kommende Jahr. Der geschätzte Jahresverbrauch wird dann mit den aktuellen Energiepreisen multipliziert. So ergeben sich neue geschätzte Gesamtjahreskosten, welche wieder durch elf Monate geteilt werden, um die neue Abschlagshöhe zu ermitteln.

Eine Änderung Ihres Abschlags ist bequem über das Kundenportal oder über unser Online-Formular möglich. Alternativ können Sie sich telefonisch unter 02373 169-2313 oder per E-Mail an kunden@stadtwerke-menden.de an den Kundenservice wenden. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere während der Abrechnungsphase zu Wartezeiten kommen kann.

Ja, eine Reduzierung ist möglich, sofern es dafür eine plausible Begründung gibt, zum Beispiel wenn eine Person aus dem Haushalt auszieht.

Wichtiger Hinweis:
Eine Senkung der monatlichen Abschläge kann zu einer höheren Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung führen. Um dies zu vermeiden, bieten die Stadtwerke Menden in solchen Fällen gerne eine Zwischenablesung zur Kontrolle an.

Ein Guthaben wird 14 Tage nach Rechnungsstellung gutgeschrieben. In der Regel erfolgt die Gutschrift zeitgleich mit dem ersten Abschlag.

Offene Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung eingezogen – ebenfalls meist zeitgleich mit dem ersten Abschlag.

Ja. Der Guthaben- oder Nachzahlungsbetrag wird mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet.

Für eine reibungslose Auszahlung benötigen wir Ihre Bankverbindung. Liegt uns diese noch nicht vor, können Sie Ihre Bankdaten bequem im Kundenportal oder über ein Online-Formular übermitteln.

Ihre Rechnungen stehen Ihnen jederzeit im Kundenportal zur Verfügung.

Alle Zahlungen, die bis zur Rechnungserstellung auf Ihrem Vertragskonto eingehen, werden in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Unter dem Punkt „Gezahlte Abschläge“ finden Sie die Summe der geforderten und tatsächlich gezahlten Abschläge. Zahlungen, die über die geforderte Abschlagssumme hinausgehen, sind unter „Sonstige Zahlungen“ aufgeführt.

Beispiel:
Geforderter Abschlag laut Abschlagsplan: 100,00 €
Tatsächliche monatliche Zahlung: 120,00 €
Betrag unter „Gezahlte Abschläge“: 100,00 €
Betrag unter „Sonstige Zahlungen“: 20,00 €

Unter „Sonstige Zahlungen“ werden alle zusätzlichen Zahlungen im Abrechnungszeitraum ausgewiesen, zum Beispiel Einmalzahlungen. Diese Position erscheint nur, wenn entsprechende Zahlungen vorliegen. Weitere Erläuterungen finden Sie auf Seite 2 Ihrer Rechnung unter Punkt 1.

Unter „Sonstige Forderungen“ werden zusätzliche Forderungen im Abrechnungszeitraum aufgeführt, etwa Mahnkosten oder Sperrzuschläge. Diese Position erscheint nur, wenn entsprechende Forderungen entstanden sind. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 2 Ihrer Rechnung unter Punkt 2.

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Team Kundenservice

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Telefon: 02373 169 2313