Ob bei der Eröffnung eines neuen Betriebs oder beim unerwarteten Ausfall Ihres bisherigen Gasanbieters: Die Stadtwerke Menden sorgen als örtlicher Grundversorger dafür, dass Ihr Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit Erdgas versorgt wird.
Dabei unterscheiden wir zwischen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung. Welche Versorgungsart für Ihren Betrieb infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem Gasverbrauch und Ihrer Anschlusssituation ab.
- keine Mindestvertragslaufzeit
- jederzeit kündbar
- persönlicher Service vor Ort
Was ist die Grundversorgung Erdgas für Geschäftskunden?
Die Grundversorgung stellt sicher, dass auch kleinere Gewerbebetriebe ohne einen zuvor abgeschlossenen Gasliefervertrag mit Erdgas versorgt werden können.
Wenn Sie beispielsweise ein Geschäft, Büro oder eine Praxis in Menden eröffnen und dort Erdgas verbrauchen, ohne bereits einen anderen Gasvertrag abgeschlossen zu haben, kommt unter den entsprechenden Voraussetzungen automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit den Stadtwerken Menden zustande.
Ein gesondert unterschriebener Vertrag ist dafür nicht erforderlich. Bitte melden Sie uns Ihren Gasbezug dennoch unverzüglich.
Wichtig: Die gesetzliche Grundversorgung gilt auch für Gewerbebetriebe, die Erdgas für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch von höchstens 10.000 kWh beziehen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen mit einem höheren Jahresverbrauch benötigen einen gesonderten Gasliefervertrag.
Was ist die Ersatzversorgung Erdgas für Geschäftskunden?
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Unternehmen Erdgas aus dem Niederdrucknetz bezieht und dieser Verbrauch vorübergehend keinem bestehenden Gasliefervertrag zugeordnet werden kann.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Ihr bisheriger Gasanbieter unerwartet ausfällt und die Belieferung nicht mehr übernehmen kann.
In diesem Fall übernehmen die Stadtwerke Menden als örtlicher Grundversorger unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ersatzversorgung. Dafür müssen Sie keinen neuen Vertrag abschließen.
Wichtig: Anders als die Grundversorgung kann die Ersatzversorgung im Niederdrucknetz auch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh betreffen.
Was passiert nach drei Monaten? Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Grundversorgung. Sie sollten deshalb rechtzeitig einen neuen Strom- bzw. Gasliefervertrag abschließen, damit ihre Energieversorgung auch nach Ablauf der Ersatzversorgung sichergestellt ist.
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung
| Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
| Arbeitspreis netto | 10,91 ct/kWh | 16,83 ct/kWh |
| Arbeitspreis brutto* | 12,98 ct/kWh | 20,03 ct/kWh |
| Grundpreis netto | 104,28 EUR/Jahr | 155,00 EUR/Jahr |
| Grundpreis brutto* | 124,09 EUR/Jahr | 184,45 EUR/Jahr |
**Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %. Die Kosten werden auf Basis der Nettopreise ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Leistungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
| Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
| Arbeitspreis (Energie + Netz) | 8,9123 ct/kWh | 14,8310 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (KA) | 0,2700 ct/kWh | 0,2700 ct/kWh |
| CO2-Preis* | 1,1790 ct/kWh | 1,1790 ct/kWh |
| Gasspeicherumlage | 0,0000 ct/kWh | 0,0000 ct/kWh |
| Energiesteuer | 0,5500 ct/kWh | 0,5500 ct/kWh |
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